Terrorhelfer werden zu Jugend-Haftstrafe verurteilt

Terrorhelfer werden zu Jugend-Haftstrafe verurteilt


News BerlinEin 21 Jahre alter Berliner wurde am vergangenen Mittwoch wegen Unterstützung terroristischer Vereinigungen im Ausland sowie Werbens um Mitglieder zu einer Jugend-Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Kammergericht Berlin sah es als erwiesen an, dass der türkischstämmige Deutsche in der Zeit von Juli 2009 bis Februar 2010 insgesamt 16 radikal-islamistische Videos für die Terrorgruppen "Al-Kaida" und "Islamische Jihad-Union" ins Internet gestellt hatte. Es hieß, dass potentielle Selbstmordattentäter in den Videos ihre Anschläge angekündigt und für Terrorgruppen um Mitglieder geworben habe. Des Weiteren gilt es als erwiesen, dass der 21-Jährige die Terrorgruppe "Deutsche Taliban Mujahideen" (DTM) mit Spenden unterstützt hat.
Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Bundesanwälte, während die Verteidigung kein konkretes Strafmaß gefordert hatte. Sie wies lediglich daraufhin, dass aufgrund der 16 Monate dauernden Untersuchungshaft die Strafe des Angeklagten bereits abgegolten sei. Im Prozess wurde der Haftbefehl vom Gericht aufgehoben.
Das Gericht begründete das Urteil damit, dass feststehe, dass sich der Angeklagte die Inhalte der Videos "zu eigen gemacht hat". Ihm war die Gefährlichkeit der Terrorgruppen bekannt, er verherrlichte den Märtyrertod und wollte sogar am Heiligen Krieg gegen die Ungläubigen teilnehmen. Seine Ziele konnte der junge Mann nur nicht erreichen, weil er von der deutschen Polizei gestoppt wurde.
Im Februar letzten Jahres wurde der Angeklagte wegen eines Passvergehens in Rosenheim bei seiner Reise in ein Ausbildungslager ins afgahnisch-pakistanische Grenzgebiet festgenommen. Seit November 2010 läuft auch bereits schon das Verfahren, in dem der Angeklagte erst nach monatelangem Schweigen die Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt hatte. Angaben zu seiner heutigen Einstellung zum Heiligen Krieg machte er nicht. Allerdings glaubt das Gericht Bemühungen erkennen zu können, dass der Angeklagte eine Abkehr sucht. "Er hat erkannt, dass es ein Irrweg war", erklärte der Richter. Jedoch befürchtet er, dass aufgrund der „erheblichen Persönlichkeitsmängel" des Angeklagten weitere Straftaten zu erwarten sind, wenn er nicht therapiert wird. Dabei berief sich das Gericht auf ein Gutachten, nach dem der Angeklagte stimmungslabil, leicht verführbar und auf der Suche nach Anerkennung ist.
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