Dilek Kolat zum internationalen Aktionstag gegen Gewalt an Frauen: "Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen wird ausgebaut."

Dilek Kolat zum internationalen Aktionstag gegen Gewalt an Frauen: "Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen wird ausgebaut."


News Berlin

Pressemitteilung vom 23.11.2016
Anlässlich des Internationalen Aktionstags zur Beseitigung
jeder Form von Gewalt gegen Frauen hisst die Bürgermeisterin
und Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen Dilek Kolat
am 25. November um 9 Uhr gemeinsam mit dem Regierenden
Bürgermeister Michael Müller und der Bundestagsabgeordneten
Eva Högl die Fahne der Frauenrechtsorganisation "Terre des
Femmes" vor dem Kurt-Schumacher-Haus in der Müllerstraße,
Berlin-Wedding.
Dazu erklärt Dilek Kolat: "Das Motto auf der Fahne von Terre
des Femmes lautet: Frei leben - ohne Gewalt. Leider ist das
auch in Berlin immer noch keine Selbstverständlichkeit. Fast
14.500 Frauen wurden im vergangenen Jahr Opfer häuslicher
Gewalt in Berlin, und das sind nur die polizeilich
registrierten Fälle. Berlin hat viel erreicht im Kampf gegen
Gewalt an Frauen. Aber er bleibt eine Daueraufgabe. Wir werden
die bestehenden Schutz- und Hilfeangebote weiter ausbauen und
den Erfordernissen anpassen. Dazu gehört auch, dass wir den
Bedürfnissen wohnungssuchender gewaltbetroffener Frauen und
von Frauen mit Behinderungen noch stärker Rechnung tragen und
zusätzliche Schutzplätze für geflüchtete Frauen
vorhalten."
Jedes Jahr findet am 25. November der von den Vereinten
Nationen deklarierte Internationale Tag zur Beseitigung jeder
Form von Gewalt gegen Frauen statt. Anlass ist die
Verschleppung, Vergewaltigung und Ermordung dreier Frauen von
Soldaten des damaligen Diktators Trujillo in der
Dominikanischen Republik im Jahr 1960. Seit dem 25. November
1981 wird an diesem Tag weltweit zur Beendigung von Gewalt
gegen Frauen und Kinder aufgerufen.
Die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten zu häuslicher
Gewalt gegen Frauen:
In Berlin wurden im vergangenen Jahr 14.490 Fälle
häuslicher Gewalt bei der Polizei registriert. 923
Frauen mit 919 Kindern haben Schutz und Hilfe in den sechs
Berliner Frauen-häusern in Anspruch genommen. Deren Auslastung
sank leicht - von 91,75 % auf 89,02 %. Die Zahlen von 2016
sind noch nicht abschließend ausgewertet.
Im Jahr 2015 hat der Senat die
Hilfeangebote mit 6,8 Mio. € und im Jahr
2016 mit 7,5 Mio. € finanziert. Diese Angebote werden dem
Bedarf entsprechend weiter entwickelt und ausgebaut. Der
Mittelansatz für den Ausbau des Hilfesystem wurde mit Beginn
des Doppelhaushalts 2016/2017 um jeweils 600.000 € erhöht.
Ebenfalls 2015 begann mit dem Projekt "NeuRaum" der
Aufbau von Zweite-Stufe-Wohnungen für Frauen,
die sich schon länger in Frauenhäusern aufhalten und nicht
mehr akut gefährdet sind. Die Wohnungen entlasten die
Frauenhäuser deutlich. Aktuell stehen 44 Plätze in 22
Wohnungen zur Verfügung. Entsprechend viele Plätze werden in
Frauenhäusern frei.
Auch die verstärkten Aktivitäten zur
Wohnraumvermittlung zeigen Wirkung. Zwischen
Januar und Oktober 2016 wurden 310 Wohnungen für
gewaltbetroffene Frauen akquiriert und 129 vermittelt.
Es gibt sechs Frauenhäuser mit insgesamt 326
Plätzen und 40 Zufluchtswohnungen, dazu 5
Interventions- und Fachberatungsstellen sowie die rund um die
Uhr besetzte BIG-HOTLINE und die Anlaufstelle , die betroffene
Frauen nachts und an Sonntag- und Feiertagen zur Verfügung
steht. Bei Frauenhäusern steht Berlin im Ländervergleich nach
einem Bericht der Bundesregierung an zweiter Stelle hinter
Schleswig-Holstein. Die Platzkostenpauschale beträgt in Berlin
derzeit 9.080 €, ab 2017 9.290 €. In Schleswig-Holstein
sind es 10.800 €. Berlin hat 2,57 Plätze pro 10.000 Frauen.
Nur in Bremen sind es mehr (3,63 Plätze/10.000
Einwohnerinnen).
Zwei Gemeinschaftsunterkünfte bieten
insgesamt rund 450 Plätze für geflüchtete Frauen und
ihre Kinder. Außerdem gibt es 15 geschützte
Wohnungen für geflüchtete Frauen. Für das Jahr 2017
ist die Schaffung weiterer Schutzangebote vorgesehen. Die
Verträge für den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften wurden
so überarbeitet, dass sie genderspezifische und
gewaltpräventive Aspekte berücksichtigen. Konkret geht es
hier zum Beispiel um Anforderungen an Räumlichkeiten und
Personal, Gewaltschutzkonzepte oder Beschwerdemanagement.

Gemeinsam mit Anti-Gewalt-Projekten, Heimleitungen, dem
Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, Polizei und
Staatsanwaltschaft wird ein Handlungsleitfaden für
Mitarbeitende in Unterkünften erarbeitet, damit in
Notfällen professionell und schnell gehandelt werden kann.
Die geflüchteten Frauen werden in ihren jeweiligen Sprachen
über ihre Rechte und über Unterstützungsangebote
informiert.
Quelle: http://www.berlin.de/presse/pressemitteilungen/index/feed?institutions=lpd&since=gestern_14_00&prio=1&count=1000&orig=1

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