Berlin fordert stärkere Unterstützung des Bundes bei Asylverfahren

Berlin fordert stärkere Unterstützung des Bundes bei Asylverfahren


News Berlin

Pressemitteilung vom 02.08.2017
Die stark gestiegene Zahl der Asylverfahren stellt Länder und
Kommunen vor zusätzliche Herausforderungen. Das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF)
unterstützt allerdings nicht ausreichend die Bearbeitung der
Gerichtsprozesse, was zu erheblichen Verfahrensverzögerungen
führt. Das Land Berlin erwartet deshalb eine größere, auch
finanzielle, Unterstützung durch den Bund. Dafür sprachen
sich heute drei Senatsmitglieder im Rahmen eines Pressetermins
in Berlin aus.
Seit Mitte 2016 ist die Zahl der Asylverfahren vor dem
Verwaltungsgericht (VG) Berlin stark gestiegen. Derzeit
bearbeitet das VG Berlin etwa 13.000 Asylverfahren. Bei der
Bearbeitung der Verfahren ist das Gericht auf die
Unterstützung des BAMF als
Entscheidungsinstanz im Asylprozess angewiesen. Diese bleibt
aber in der Regel aus, da weder Vertretungen des BAMF vor Gericht erscheinen, noch Anfragen des
Gerichts zu einzelnen Verfahren beantwortet werden. In der
Folge verlängern sich die Verfahren erheblich, obwohl das VG
Berlin personell deutlich verstärkt wurde. Die Unsicherheit
der Antragstellerinnen und Antragsteller über ihren
aufenthaltsrechtlichen Status stellt wiederum die für die
Flüchtlingsbetreuung zuständigen Stellen vor quantitativ und
qualitativ neue Anforderungen. Auch diese kosten Geld.
Die von Seiten des Bundesamtes zu verantwortenden
Verfahrensverzögerungen werden allerdings bisher finanziell
nicht berücksichtigt. Der mit dem Bund 2015 vereinbarte
Kompromiss sieht lediglich eine Beteiligung des Bundes an den
Kosten pro Flüchtling und Monat für die Dauer der
Asylverfahren selbst vor. Im Fall eines negativen BAMF-Entscheids übernimmt der Bund die Kosten
für einen weiteren Monat. Danach endet die Unterstützung des
Bundes, und zwar unabhängig von der tatsächlichen Verfahrens-
und Aufenthaltsdauer. Mit dieser Regelung wollte der Bund auch
Druck auf die Länder zur raschen Führung der unter Umständen
anstehenden Gerichtsverfahren schaffen.
Dass sich bei Klagen gegen die Entscheidungen des BAMF die Verfahren verlängern, bleibt bei dieser
Aufteilung unbeachtet. In dem Fall tragen die Länder und
Kommunen die Kosten der Unterbringung und Verpflegung der
geflüchteten Menschen allein. Verzögern sich die anhängigen
Verfahren zudem aufgrund der mangelnden Unterstützung durch
das BAMF, erhöhen sich die durch die
Länder und Kommunen zu tragenden Kosten weiter. Im Land Berlin
liegen die monatlichen Aufwendungen für die Betreuung,
Unterbringung und Verpflegung sowie für Integrationsleistungen
bei ca. 1200 Euro pro Flüchtling.
Berlins Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen mahnte deshalb
eine stärkere finanzielle Unterstützung durch den Bund an:
"Es ist die Aufgabe des Bundes, seinen Anteil an der
korrekten Durchführung der Verfahren zu gewährleisten. Wo
dies, aus welchen Gründen auch immer, nicht oder nur sehr
verzögert möglich ist, muss er zumindest die anfallenden
Kosten tragen. Eine Verlängerung der finanziellen
Unterstützung um weitere drei Monate halte ich für deshalb
für dringend angezeigt."
Justizsenator Dr. Dirk Behrendt: "Wir haben das
Verwaltungsgericht Berlin auf die hohe Anzahl an Asylverfahren
durch viele neue Stellen für Richterinnen und Richter gut
vorbereitet. Die Kolleginnen und Kollegen sind aber darauf
angewiesen, dass das BAMF Anfragen
beantwortet und wenn nötig auch zu den Gerichtsverhandlungen
erscheint. Das BAMF kann derzeit
beides leider nicht gewährleisten. Das ist im Interesse eines
rechtsstaatlichen Verfahrens nicht akzeptabel. Zudem werden die
Asylsuchenden durch die durch das BAMF verursachten längeren Verfahrensdauern
unnötig im Unklaren gelassen."
Sozialsenatorin Elke Breitenbach: "Die im Jahr 2015
praktizierten häufigen Anerkennungen von Geflüchteten vor
allem aus Syrien, dem Irak und Afghanistan wurden durch eine
neue Entscheidungspraxis des BAMF
2016 erheblich verändert. Jetzt klagen Geflüchtete oft gegen
die BAMF-Bescheide, wenn sie auf
diese Weise einen besseren Schutzstatus erreichen können. Die
Geflüchteten brauchen klare Perspektiven. Daher ist es
wichtig, sie besser zu beraten und aufzuklären, und zwar vor
ihrer Anhörung beim BAMF. Das würde
erheblich zur Entlastung der Verwaltungsgerichte
beitragen.”
Quelle: http://www.berlin.de/presse/pressemitteilungen/index/feed?institutions=lpd&since=gestern_14_00&prio=1&count=1000&orig=1

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