Berlins Finanzsenator Kollatz-Ahnen zur Grundsteuer: "Neues Bewertungsverfahren muss gerecht, einheitlich und gut administrierbar sein"

Pressemitteilung Nr. 18-002 vom 12.01.2018
Das Bundesverfassungsgericht wird sich kommenden Dienstag mit
dem Thema "Einheitsbewertung für die Bemessung der
Grundsteuer” beschäftigen. In der mündlichen
Verhandlung wird auch das Land Berlin vortragen und sich für
ein einheitliches und gerechteres System einsetzen, das zudem
keine höhere Einnahmeerwartung für den Staat begründet.
Berlins Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen: "Damit
die Grundsteuer gerechter erhoben wird, benötigen wir ein
einheitliches Bewertungssystem. Künftig darf es keine
Unterscheidung mehr nach Ost und West geben. Die Reform der
Grundsteuer muss aufkommensneutral bleiben, sie darf also nicht
eine höhere Einnahmeerwartung für den Staat begründen. Wir
wollen nicht, dass aufgrund immer neu erfundener Debatten, die
das Thema bewusst oder unbewusst verdrehen, schließlich die
Grundsteuer als solche hinterfragt wird. Die Grundsteuer ist
als verlässliche und auch im internationalen Vergleich
übliche Einnahmequelle der Kommunen sachgerecht und nicht
entbehrlich.”
Gut planbare Gemeindesteuern seien wesentlich für die
Finanzierung der kommunalen Haushalte. Weder rückwirkend noch
zukünftig könnten die Kommunen auf die Einnahmen aus der
Grundsteuer, bundesweit im abgelaufenen Jahr rund 14 Mrd. Euro,
verzichten, so Kollatz-Ahnen.
Die Grundsteuer bedarf der Reform, was zunächst für das
Besteuerungsverfahren selbst gilt. Das betrifft die
Datenverknüpfung des Finanzamts mit verschiedenen anderen
Behörden, z.B. den Katasterämtern, außerdem die Messzahlen
und Hebesätze. Hierfür müssen entsprechende IT-Verfahren
entwickelt und eingeführt werden. Die dafür erforderliche
Umsetzungsdauer gilt es realistisch einzuschätzen, sagte
Kollatz-Ahnen. Er plädierte weiter für die konsequente
Fortsetzung des eingeleiteten Reformprozesses, auf der
Grundlage des vom Bundesrat mit Zustimmung Berlins
beschlossenen Reformmodells (BR-Beschluss v. 04.11.2016-
BR-Drs. 515/16).
Quelle: http://www.berlin.de/presse/pressemitteilungen/index/feed?institutions=lpd&since=gestern_14_00&prio=1&count=1000&orig=1
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