Abweichung von der Einkommensgrenze beim WBS ermöglicht auch Haushalten mit mittlerem Einkommen geförderte Neubaumietwohnungen zu nutzen

Abweichung von der Einkommensgrenze beim WBS ermöglicht auch Haushalten mit mittlerem Einkommen geförderte Neubaumietwohnungen zu nutzen


News Berlin

Pressemitteilung vom 06.02.2018
Aus der Sitzung des Senats am 6. Februar 2018:
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für
Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, die Verordnung
über die Abweichung von den Einkommensgrenzen des § 9 Absatz
2 des Wohnraumförderungsgesetzes erweitert.
Senatorin Lompscher: "Am 1. Januar 2018 sind neue
Förderrichtlinien für den sozialen Mietwohnungsbau in Kraft
getreten. Neben veränderten Förderhöhen und längeren
Bindungslaufzeiten wurde nun auch die Möglichkeit geschaffen,
Haushalte mit mittleren Einkommen mit gefördertem
Wohnungsneubau zu versorgen. Das Einkommen kann nun bis zu 80
Prozent die Bundeseinkommensgrenze überschreiten.
Berufsgruppen wie Busfahrerinnen und -fahrer, Polizistinnen und
Polizisten, Krankenschwestern oder -pfleger wird so der Bezug
geeigneter geförderter Neubauwohnungen ermöglicht."
Die Nettokaltmiete beträgt bei diesen Wohnungen anfänglich 8
€/m² monatlich, statt der sonst üblichen 6,50 €/m²
monatlich. Hierfür wird künftig ein gesonderter
Wohnberechtigungsschein (WBS)
benötigt und ausgestellt. Mit der heute erlassenen
Rechtsverordnung ist dafür die Grundlage geschaffen. In den
Förderrichtlinien ist geregelt, dass insgesamt nicht mehr als
20 Prozent der geförderten Wohnungen in diesem Segment
förderfähig sind und nur im Zusammenhang mit einem
überwiegenden Anteil von Sozialwohnungen für 6,50 €/m²
monatlich.
Der Bestand von rund 100.000 Sozialmietwohnungen früherer
Programmjahre bleibt davon unberührt. Hier gilt die bisherige
Berliner Einkommensgrenze von 40 Prozent über der
Bundeseinkommensgrenze für die Erteilung eines
Wohnberechtigungsscheines weiter. Das gilt auch für die
Erteilung eines gesonderten Wohnberechtigungsscheines für bis
zu 60 Prozent Überschreitung der Bundeseinkommensgrenze für
die rund 2.000 Sozialmietwohnungen in der sogenannten
Einkommensorientierten Förderung.
Im Ergebnis gibt es zukünftig in Berlin drei
einkommensabhängige Möglichkeiten für die Erteilung eines
Wohnberechtigungsscheines. Die Regelung dient auch der sozialen
Durchmischung der Wohnquartiere und der Stabilisierung der
Bewohnerstruktur.
Beispiele von Haushalten und Einkommensgrenzen für die
Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines:
Beispiele von Haushalten und Einkommensgrenzen für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
PDF-Dokument (89.1 kB)

Download
Quelle: http://www.berlin.de/presse/pressemitteilungen/index/feed?institutions=lpd&since=gestern_14_00&prio=1&count=1000&orig=1

Zurück zur Übersicht




Zahlen & Fakten: Stadtname:
Berlin

Bundesland:
Berlin

Höhe:
34-115 m ü. NN

Fläche:
891,85 km²

Einwohner:
3.447.048

Autokennzeichen:
B

Vorwahl:
030

Gemeinde-
schlüssel:

11 0 00 000



Firmenverzeichnis für Berlin