Amt des Berliner Polizeipräsidenten nicht neu besetzt

Amt des Berliner Polizeipräsidenten nicht neu besetzt


News BerlinWeiterhin bleibt die Stelle des Berliner Polizeipräsidenten unbesetzt, denn vorläufig wurde die Besetzung der Stelle am vergangenen Dienstag vom Berliner Verwaltungsgericht gestoppt. Die Richter gaben damit einem Eilantrag des unterlegenen Mitbewerbers Klaus Keese recht. Als Grund für diese Entscheidung wurde ein Verfahrensfehler angegeben.
Ende Juni hatte der Senat entschieden, dass der frühere Chef des Bundesgrenzschutzpräsidiums Ost, Udo Hansen, neuer Berliner Polizeichef werden soll. Kesse, der seit 2003 Leiter der Berliner Direktion 1 ist, war dagegen juristisch vorgegangen. Nun entschied das Verwaltungsgericht, dass der Spitzenbeamte durch die Auswahl des Senats in seinem Recht auf "fehlerfreie Entscheidung" verletzt wurde. Im konkreten Fall habe die Behörde die Verfahrensvorgaben des Gesetzgebers nicht eingehalten, hieß es weiter.
Bei der ausgeschriebenen Stelle des Polizeipräsidenten handelt es sich um eine Führungsaufgabe, sodass ein besonderes Auswahlverfahren hätte durchgeführt werden müssen. Hierbei hätte u.a. ein Experte hinzugezogen werden müssen, der nicht in der auswählenden Dienststelle beschäftigt ist. Dies ist nicht geschehen, begründete die 5. Kammer ihre Entscheidung. Vom Grünen-Fraktionsvorsitzende Volker Ratzmann wurde vor allem kritisierte, wie das Auswahlverfahren vom Senat durchgeführt worden war. Er sagte, dass man daran erneut sehen können, dass der rot-rote Senat sein Handwerk für Berlin nicht verstehe. Keese war in einem ersten Eilverfahren am Verwaltungsgericht mit einem Eilantrag gescheitert. Auf dem Rechtsweg wollte er erreichen, dass er nach Befassung des Berliner Senats mit der Personalie nochmals über das Ergebnis des Auswahlverfahrens unterrichtet wird. Die Entscheidung der Vorinstanz wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Montag bestätigt.
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