Geflügelpest-Ausbruch bei einem Wildvogel im Land Berlin - Schutzmaßnahmen angeordnet

Geflügelpest-Ausbruch bei einem Wildvogel im Land Berlin - Schutzmaßnahmen angeordnet


News Berlin

Pressemitteilung vom 18.11.2016
Am 18.11.2016 wurde im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg der
erste Fall von Geflügelpest vom Subtyp H5N8 bei einem
Wildvogel (Schwan) festgestellt. Der Schwan wurde auf Höhe der
Baerwaldbrücke tot im Landwehrkanal treibend durch die
Wasserschutzpolizei geborgen.
Die zuständigen Veterinärämter der Bezirke verfügen zum
Schutz des Tierbestands deshalb die Aufstallung allen in Berlin
gehaltenen Geflügels in geschlossenen Ställen oder unter
einer Schutzvorrichtung.
Die Durchführung von Geflügelausstellungen und -märkten ist
im Land Berlin untersagt.
Für alle Geflügelhaltungen gelten besondere
Biosicherheitsmaßnahmen. Hierzu ist am heutigen Tage die
bundesweit geltende Verordnung über besondere Schutzmaßregeln
in kleinen Geflügelhaltungen im Bundesanzeiger veröffentlicht
worden.
Alle Ein- und Ausgänge von Geflügelhaltungen sind gegen
unbefugtes Betreten zu sichern
Betriebsfremde Personen dürfen Geflügelhaltungen nur mit
betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung
betreten.
Die verwendete Schutzkleidung ist nach Gebrauch
unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren oder
unschädlich zu beseitigen
Eine bestandseigene Einrichtung zum Waschen der Hände und
zur Desinfektion der Schuhe muss vorhanden sein
In einem Radius von 3 Kilometern um den Fundort des infizierten
Wildvogels gelten die Bedingungen des Sperrbezirks. Für 21
Tage dürfen unter anderem in diesem Bereich gehaltene Vögel
und Bruteier aus dem Bestand nicht verbracht werden. Das zu
Erwerbszwecken gehaltene Geflügel wird von den zuständigen
Veterinärbehörden regelmäßig klinisch und falls notwendig
auch virologisch untersucht.
Es ist sicherzustellen, dass im Sperrbezirk gehaltene Hunde und
Katzen nicht frei herumlaufen!
Zusätzlich ist in einem Radius von 10 Kilometern um den
Fundort ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. In diesem Gebiet
dürfen unter anderem für die Dauer von 15 Tagen gehaltene
Vögel nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden.
Die zuständigen Veterinärämter der Bezirke legen die genauen
Grenzen der beiden genannten Restriktionsgebiete im Detail
fest.
Eine Übertragung des Erregers auf den Menschen ist bislang
nach wie vor nicht berichtet worden.
Wir bitten auch weiterhin alle Berlinerinnen und Berliner
darum, alle tot aufgefundene Wasservögel oder auch andere
Vogelarten, sofern es sich dabei um mehr als Einzeltiere
handelt, unverzüglich dem für den Fundort zuständigen
Bezirksamt zu melden.
Weitere Informationen zu den konkreten Maßnahmen in
den Berliner Geflügelhaltungen erhalten Sie über das
zuständige Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt des
Bezirks.

Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen
PDF-Dokument (25.2 kB)

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Quelle: http://www.berlin.de/presse/pressemitteilungen/index/feed?institutions=lpd&since=gestern_14_00&prio=1&count=1000&orig=1

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Berlin

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Autokennzeichen:
B

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Gemeinde-
schlüssel:

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