Berlins Integrationsbeauftragte mahnt Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen in der Flüchtlingspolitik an

Berlins Integrationsbeauftragte mahnt Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen in der Flüchtlingspolitik an


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Berlins Integrationsbeauftragte mahnt Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen in der Flüchtlingspolitik an



In der Asyl- und Flüchtlingspolitik besteht dringender Handlungsbedarf, was nicht nur die andauernden Flüchtlingsproteste belegen. Daran erinnert Berlins Integrationsbeauftragte Monika Lüke und mahnt die Bundesregierung, die in den Koalitionsvereinbarungen zugesagten Arbeiten endlich anzupacken: "Der vor zwei Monaten geschlossene Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD gibt die Arbeitsaufgaben vor und ich hoffe, dass es hier in nächster Zeit auch zu Entscheidungen kommt."



"Überfällig sind Regelungen gerade für langjährig geduldete Personen", so Monika Lüke.

Im Koalitionsvertag heißt es: "Um lange in Deutschland lebenden geduldeten Menschen, die sich in die hiesigen Lebensverhältnisse nachhaltig integriert haben, eine Perspektive zu eröffnen, wollen wir eine neue alters- und stichtagsunabhängige Regelung in das Aufenthaltsgesetz einfügen." Das hatte bereits vor einem knappen Jahr, der Bundesrat beschlossen: Jugendliche oder heranwachsende geduldete Ausländer sollen nach vier Jahren, Erwachsene spätestens nach 8 Jahren, bzw. 6 Jahren bei Familien, eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Dieser Beschluss vom 22.3.2013 soll Grundlage der neuen Regelung sein.



Eine zentrale Forderung der derzeitigen Flüchtlingsproteste ist der erleichterte Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Koalitionspartner haben sich hier vertraglich zu weiteren Erleichterungen bekannt: "Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird für Asylbewerber und Geduldete nach drei Monaten erlaubt. Asylbewerbern und Geduldeten soll in Zusammenarbeit mit den Ländern der frühe Spracherwerb ermöglicht werden."



Auch was die Aufhebung der Residenzpflicht angeht, kommt der Koalitionsvertrag den Flüchtlingen zumindest teilweise entgegen:

"Die so genannte Residenzpflicht, also die räumliche Beschränkung für Asylbewerber und Geduldete wird auf das jeweilige Bundesland ausgeweitet. Unbenommen hiervon bleiben Vereinbarungen zwischen den Ländern zugunsten genereller landesübergreifender Bewegungsfreiheit, wie sie etwa zwischen Berlin und Brandenburg besteht."

Quelle: http://www.berlin.de/pressemitteilungen/archiv/index/feed?institutions=lpd&since=gestern_14_00&prio=1&count=1000&orig=1

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