Steuerschätzung November 2017: Gute Ergebnisse unterstützen Planungen für Doppelhaushalt 2018/2019

Steuerschätzung November 2017: Gute Ergebnisse unterstützen Planungen für Doppelhaushalt 2018/2019


News Berlin

Pressemitteilung Nr. 17-025 vom 09.11.2017
Berlins Steuereinnahmen werden sich dank der guten Konjunktur
und Arbeitsmarktlage auch in den kommenden Jahren positiv
entwickeln. Dies ist das Ergebnis der jüngsten
Steuerschätzung, die vom 7. bis 9. November 2017 in
Braunschweig stattgefunden hat. Berlin kann nach den
regionalisierten Ergebnissen der Steuerschätzung im laufenden
Jahr mit Steuereinnahmen in Höhe von 21,072 Mrd. Euro rechnen.
Für die Jahre 2018 und 2019 sind Einnahmen von 21,698 Mrd.
Euro und 22,316 Mrd. Euro zu erwarten.
Dazu Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen: "In den
kommenden Jahren kann Berlin mit stabilen und moderat
steigenden Einnahmen rechnen. Das ist ein gutes Ergebnis. Es
unterstützt die aktuellen Planungen des Senats für den
Doppelhaushalt 2018/2019, der derzeit im Abgeordnetenhaus von
Berlin beraten wird. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung ist
weiter aufwärts gerichtet. Die positive Entwicklung der
Steuereinnahmen hatte sich bereits bei der Mai-Steuerschätzung
angekündigt und setzt sich nun bei dieser Steuerschätzung
fort."
Für das laufende Jahr war mit dem Statusbericht zum 30. Juni
2017 bereits eine Anpassung der Steuereinnahmeprognose an die
tatsächliche Entwicklung erfolgt. Nach der aktuellen
Steuerschätzung wird ein weiteres Plus in Höhe von 371 Mio.
Euro prognostiziert. Gegenüber den Ansätzen des
Haushaltsentwurfs 2018/2019 werden höhere Einnahmen von 328
Mio. Euro für 2018 und 304 Mio. Euro für 2019 erwartet.
In die Steuerschätzung ist eingeflossen, dass nach geltender
Rechtslage verschiedene Entlastungen der Länder durch den Bund
von den Kosten für Asyl und Integration auslaufen. Diese
Entlastungen werden über das Steuersystem geregelt. So
entfallen die fallzahlabhängige Entlastung von 670 Euro pro
Asylbewerber und Verfahrensmonat im Jahr 2018 sowie die
Integrationspauschale im Jahr 2019. Zudem wirkt sich im Jahr
2018 die zweite Stufe der zum 1.1.2017 in Kraft getretenen
Einkommensteuerentlastung aufkommensmindernd aus. Dabei handelt
es sich um die höhere Freistellung des steuerlichen
Existenzminimums, die Anhebung des Kindergeldes und die
Abmilderung der Progression.
Berlin (Mio. €)1
2016
2017
2018
2019
Ist
Nachtrag
Entwurf
Entwurf
Haushalt
19.626
20.246
21.370
22.011
Steuerschätzung November 2017
19.626
21.072
21.698
22.316
Veränderung

826
328
304
1 Abweichungen in den Summen durch Rundung möglich
Kollatz-Ahnen mahnte allerdings zu finanzpolitischer Vorsicht:
"So erfreulich die neuen Zahlen auch sind, wir nehmen zur
Kenntnis, dass auf Bundesebene intensiv über
Steuerentlastungen von Bürgerinnen und Bürgern einerseits und
Unternehmen andererseits diskutiert wird. Auch wenn die
konkreten Ergebnisse dieser Beratungen abzuwarten sind, wird es
in jedem Fall und voraussichtlich mit Wirkung ab dem 2.
Halbjahr 2018 zu Steuermindereinnahmen in Folge von
Rechtsänderungen kommen. Berlin wird daran - je nach
Ausgestaltung der Steuerreformen - voraussichtlich in einer
Größenordnung eines hohen dreistelligen Millionenbetrags
beteiligt sein. Um die Haushalte, die gerade aufgestellt
werden, nicht gleich wieder fundamental revidieren zu müssen,
ist die Politik in Berlin gut beraten, die prognostizierten
Steuermehreinnahmen ab 2019 nicht in vollem Umfang für
strukturelle Mehrausgaben zu verplanen." Stattdessen könne
man vorsehen, eigentlich später geplante Maßnahmen zeitlich
vorzuziehen, sofern die Steuermehreinnahmen tatsächlich
fließen, so der Finanzsenator.
Kollatz-Ahnen stellte darüber hinaus die Bedeutung des
wirtschaftlichen Umfelds für die Steuermehreinnahmen heraus:
"Die positive Entwicklung der bundesweiten Steuereinnahmen
basiert wesentlich auf der günstigen konjunkturellen
Situation. Gemäß der mit dem Bund geschlossenen
Konsolidierungshilfenvereinbarung werden Steuereinnahmen im
laufenden Jahr, die über die Erwartungen der
Mai-Steuerschätzung des jeweiligen Vorjahres hinausgehen und
nicht auf Änderungen im Steuerrecht zurückzuführen sind, als
konjunkturell bedingt gewertet. Konjunkturelle Mehreinnahmen
der Jahre 2017 und 2018 dürfen gemäß dieser Vereinbarung
nicht für weitere, bisher nicht berücksichtigte Ausgaben
eingesetzt werden."
Berlin kann bis einschließlich 2019 jährlich 80 Millionen
Euro an Konsolidierungshilfen erhalten. Im Gegenzug hat sich
das Land in einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund dazu
verpflichtet, sein strukturelles Defizit bis zum Jahr 2020 in
gleichmäßigen Schritten auf Null zu reduzieren. Um einen
Verstoß gegen diese Vereinbarung zu vermeiden, den Erhalt der
Konsolidierungshilfen zu sichern und ab dem Jahr 2020 sicher
die Schuldenbremse einzuhalten, wird das Land daher den
jeweiligen Tilgungsbetrag anpassen. Der Finanzsenator
beabsichtigt deshalb, in 2017 deutlich über den vereinbarten
Mindesttilgungsbetrag hinauszugehen und in etwa hälftig neue
Projekte in SIWA (Sondervermögen
Infrastruktur der Wachsenden Stadt, dann SIWA IV) vorzuschlagen und hälftig
Schuldentilgung vorzunehmen.
Quelle: http://www.berlin.de/presse/pressemitteilungen/index/feed?institutions=lpd&since=gestern_14_00&prio=1&count=1000&orig=1

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