Einnahmen des Landes aus der Werbung signifikant gesteigert

Pressemitteilung vom 09.01.2018
Von Toiletten getrennte Ausschreibung bringt deutliche Vorteile
Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, hat das Verfahren für die
Ausschreibung der Werberechte auf öffentlichem Straßenland
erfolgreich abgeschlossen. Die Sondernutzungsrechte zur
Aufstellung und zum Betrieb von freistehenden Werbeanlagen auf
öffentlichem Straßenland im Land Berlin wurden neu geordnet
und ab 2019 für 10 bzw. 15 Jahre neu erteilt.
Senatorin Regine Günther sagt: "Das ist ein
hervorragendes Ergebnis für die Berlinerinnen und Berliner.
Die Einnahmen für das Land werden signifikant steigen, der
Wildwuchs durch Werbung wird eingedämmt und die Gestaltung der
Werbung vereinheitlicht."
Das vom Land Berlin verfolgte Konzept hat sich in vollem Umfang
bewährt. Mit der Ausschreibung wurden drei wesentliche Ziele
des Landes Berlin erreicht:
Die Einnahmen für das Land Berlin aus der Werbung werden
künftig erheblich gesteigert. Insgesamt haben die
Werbeverträge über die gesamten Vertragslaufzeiten ein
finanzielles Volumen von rund 350 Millionen Euro. Darüber
hinaus werden Werbeflächen für Eigenwerbung für Berlin im
Wert von jährlich 6 Millionen Euro bereitgestellt. Insgesamt
ergeben sich Einnahmen für das Land in Höhe von rund 440
Millionen Euro. Die Einnahmen sind abhängig von der Höhe der
von dem Werbeunternehmen erzielten Werbeumsätze, sodass es
sich hier nur um entsprechende Prognosen handelt und
Veränderungen möglich sind.
Die Anzahl der Werbeanlagen im öffentlichen Straßenland
wird künftig deutlich reduziert. Der bisherige Wildwuchs durch
immer mehr Werbung wird gestoppt und die Zahl der zugelassenen
Werbeanlagen verringert. Insbesondere die Großwerbevitrinen
("City-Light-Boards" bzw. "Mega-Lights") werden um mehr
als 30 Prozent und die Standardwerbevitrinen
("City-Light-Poster-Vitrine") und hinterleuchtete
Werbesäulen um mehr als 10 Prozent reduziert. Zudem müssen
sich alle Werbeanlagen an dem stadtweiten Werbekonzept des
Landes Berlin orientieren.
Den Werbeunternehmen werden einheitliche Vorgaben zu
Betrieb und Ausgestaltung der Werbeanlagen gemacht. Zum
Beispiel dürfen auf den Werbeanlagen keine laufenden Bilder
oder blinkende Sequenzen gezeigt werden, zudem müssen sie
einheitlichen Designvorgaben des Landes Berlin entsprechen.
Sexistische oder gewaltverherrlichende Werbung ist verboten.
Von digitalen Werbeanlagen sind auf Anforderung des Landes
Berlin nicht nur kostenfrei Katastrophenmeldungen, sondern auch
verkehrsbezogene Informationen wie Hinweise auf aktuelle oder
künftige verkehrsbeeinträchtigende Maßnahmen oder Ereignisse
(etwa Baumaßnahmen, Demonstrationen, Sportveranstaltungen
etc.) zu senden.
Die Werberechte sind in drei "Losen" - je nach Art der
unterschiedlichen Werbeanlagen und weitestgehend mit einem
Ausschließlichkeitsrecht versehen - an drei Werbeunternehmen
vergeben worden:
das Recht für die freistehenden hinterleuchteten und
digitalen Werbeträger (Los 1, maximal 169 Großwerbevitrinen
und maximal 883 Standardwerbevitrinen oder Werbesäulen),
Laufzeit: 15 Jahre, erhält die Wall GmbH,
das Recht für die klassische geklebte Werbung an
Litfaßsäulen (Los 2, maximal 2.500 Litfaßsäulen), Laufzeit:
15 Jahre, erhält die die ILG-Außenwerbung GmbH,
das Recht für Dauerwerbung an Mastschildern (Los 3),
Laufzeit: 10 Jahre, erhält die mediateam Stadtservice GmbH.
Die bisherige Vertragslage war durch die Verbindung der Werbung
mit Sachleistungen wie beispielsweise dem Betrieb von Toiletten
oder Brunnen und die Vielzahl der verschiedenen Verträge
sowohl auf Landes- als auch auf Bezirksebene intransparent und
unübersichtlich. Die zahlreichen Werbeverträge wurden daher
alle gekündigt und laufen im Wesentlichen zum 01.01.2019 aus.
Auch aus rechtlichen Gründen war eine Beendigung und
Neuvergabe der Verträge über die Werberechte im Land Berlin
erforderlich, um allen am Markt tätigen Werbeunternehmen den
gleichen Zugang zu den Werbemöglichkeiten im öffentlichen
Straßenland einzuräumen. Mit Beendigung der Verträge bestand
seit über 25 Jahren wieder die Möglichkeit, die Werberechte
insgesamt neu zu vergeben.
Das Konzept der Neuausschreibung der Werberechte sieht vor,
dass die Werbeanlagen künftig getrennt von der Pflicht zur
Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von sonstigen Stadtmöbeln
betrieben werden. Die Einnahmen des Landes Berlin aus der
Werbung stehen aber im Rahmen des Gesamthaushalts zur
Finanzierung der erforderlichen Ausgaben insbesondere für den
Betrieb von Brunnen und Toiletten zur Verfügung.
Die Vorteile dieser Vorgehensweise für die Versorgung mit
öffentlichen Toilettenanlagen sind schon jetzt absehbar: Die
europaweite Ausschreibung des Landes Berlin für den Betrieb
der öffentlichen Toiletten ohne Koppelung an Werbung ist auf
ein großes Interesse gestoßen. Damit zeichnet sich ab, dass
die weitere Versorgung mit öffentlichen Toiletten ohne
zusätzliche Haushaltsbelastung erfolgen kann und dass die
"Verbesserte Versorgung" mit mehr Toiletten in der Stadt
auf diese Weise sichergestellt werden kann, was bei einer
Beibehaltung der Koppelung von Toiletten und Werbung bei
gleichzeitiger Reduzierung der Werbeanlagen nicht möglich
gewesen wäre.
Noch nicht berücksichtigt beim Gesamtvolumen der Einnahmen aus
Werbung ist die Werbung in den Wartehallen des Bus- und
Straßenbahnverkehrs der BVG. Dieses
Recht wird wegen der mit der Wartehallenwerbung verbundenen
Besonderheiten auf die BVG
übertragen, die die Verantwortung für die Unterhaltung und
die Reinigung der Wartehallen trägt. Hier sind ebenfalls
weitere Einnahmen für das Land Berlin zu erwarten.
Quelle: http://www.berlin.de/presse/pressemitteilungen/index/feed?institutions=lpd&since=gestern_14_00&prio=1&count=1000&orig=1
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Zahlen & Fakten:
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