8,1 Milliarden Euro für Hochschulen und Charité - Verträge 2018-2022 treten in Kraft

Pressemitteilung vom 16.01.2018
Mit dem heutigen Dienstag treten die neuen Hochschulverträge
und der Charité-Vertrag in Kraft. Sie regeln die Finanzierung
der elf staatlichen Berliner Hochschulen und der Charité -
Universitätsmedizin Berlin für die Jahre 2018-2022 mit einem
Gesamtvolumen von 8,1 Milliarden Euro. Die neuen Vereinbarungen
wurden bei einer feierlichen Zeremonie im Roten Rathaus durch
den Regierenden Bürgermeister von Berlin und Senator für
Wissenschaft und Forschung, Michael Müller, und die Leitungen
der Berliner Hochschulen und der Charité unterzeichnet. Zuvor
haben der Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus den
Verträgen zugestimmt. Erstmals haben diese eine Laufzeit von
fünf Jahren, wodurch die Planungssicherheit der Hochschulen
und der Charité verbessert wird. Wie im Koalitionsvertrag
vereinbart, sehen sie zudem jährliche Budgetsteigerungen um
3,5 Prozent vor. Die Einzelverträge sind auf der Webseite
der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung
einsehbar.
Dazu Michael Müller: "Unsere Hochschulen
und die Charité sind von herausragender Bedeutung für eine
dynamische Entwicklung unserer Stadt. Sie sind Impulsgeberinnen
für die Wirtschaft, die Kultureinrichtungen und für die
medizinische Versorgung der Berlinerinnen und Berliner. Sie
stärken unsere Innovationskraft und bilden junge Menschen für
die Bedarfe unserer wachsenden Metropole aus. Mit den in
Rekordzeit ausgehandelten Verträgen setzen wir neue
Maßstäbe. Wir bekennen uns ausdrücklich zu der tragenden
Rolle von Wissenschaft und Forschung und erhöhen die
notwendigen Investitionen deutlich. Damit fördern wir nicht
nur die Leistungskraft der Berliner Hochschulen und der
Charité, sondern sorgen auch für bessere Bedingungen für
Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und
Beschäftigte."
Prof. Dr. Peter-André Alt, Vorsitzender der
Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner
Hochschulen (LKRP) und Präsident der
Freien Universität Berlin: "Mit den unterzeichneten
Hochschulverträgen erhalten die Universitäten und Hochschulen
nach gut zwanzig Jahren erstmals wieder eine nennenswerte
jährliche Zuschusserhöhung in Höhe von 3,5 Prozent. Wir
sehen darin eine Anerkennung der erbrachten Leistungen und
Stärke der Berliner Universitäten und Hochschulen. Die
Hochschulen haben trotz der in den vergangenen Jahrzehnten
schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen mit ihren Leistungen
in Lehre und Forschung Berlin zu einem international
renommierten Wissenschaftsstandort gemacht, an dem Menschen aus
aller Welt studieren, forschen, lehren und arbeiten."
Prof. Dr. Karl Max Einhäupl,
Vorstandsvorsitzender der Charité-Universitätsmedizin Berlin:
"Berlin hat sich in den letzten Jahren zu einer
Wissenschaftsmetropole entwickelt, deren Anziehungskraft es
erlaubt, Spitzenwissenschaftler aus der ganzen Welt nach Berlin
zu holen. Es ist dem Land Berlin - vertreten durch den Senat
und das Abgeordnetenhaus - zu verdanken, dass nach einer
Phase der Zurückhaltung deutlich mehr Mittel in den
Wissenschaftssektor investiert wurden. Wir an der Charité
hoffen sehr, dass dieser Weg langfristig fortgesetzt wird."
Prof. Dr. Andreas Zaby, Präsident der
Hochschule für Wirtschaft und Recht und Sprecher der
Fachhochschulen in der LKRP:
"Dieser Vertrag stärkt die Fachhochschulen, das ist wichtig,
denn unsere Absolventinnen und Absolventen werden in Berlin
dringend benötigt. Unsere angewandte Forschungsarbeit und der
Transfer der Ergebnisse in Wirtschaft und Gesellschaft werden
davon profitieren, dass erstmals Stellen für wissenschaftliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanziert werden. Auch die
Vereinbarung zu kooperativen Promotionen mit den Universitäten
ist ein entscheidender Schritt nach vorne."
Prof. Martin Rennert, Präsident der
Universität der Künste Berlin, Sprecher für die
Kunsthochschulen in der LKRP: "Die
Verhandlungen haben gezeigt, dass Berlin die zentrale Bedeutung
auch der Kunst und Kunstausbildung erkannt und verstanden hat
und diese Erkenntnis mit einer nachhaltigen Finanzierung zu
unterlegen bereit ist."
Die finanzielle Ausstattung der elf staatlichen Hochschulen
wird im Vertragszeitraum um knapp 650 Mio. Euro erhöht. Im
Jahr 2022 wird so das Gesamtvolumen auf 1,4 Milliarden Euro
ansteigen, das bedeutet im Jahr 2022 ein Plus von 221 Mio. Euro
verglichen mit dem Stand 2017. Der Mittelaufwuchs der Charité
beläuft sich im gleichen Zeitraum auf 114 Mio. Euro. Im Jahr
2022 steigt der Zuschuss an die Charité damit auf 246,8 Mio.
Euro, verglichen mit 207,8 Mio. Euro im Jahr 2017. Zudem soll
die 3,5-prozentige Steigerung ab 2019 auch erstmals für die
allgemeinen Zuschüsse für Investitionen an den Hochschulen
und der Charité gelten.
Vereinbart sind darüber hinaus Verbesserungen bei Studien- und
Beschäftigungsbedingungen. So soll der Anteil unbefristeter
Verträge bei dem aus Landesmitteln beschäftigten
wissenschaftlichen Personal im akademischen Mittelbau bis 2020
mindestens 35 Prozent betragen, zudem wird die Vergütung für
Lehrbeauftragte deutlich erhöht. Erstmals wird in den
Verträgen eine gezielte Förderung von Digitalisierungs- und
Open-Access-Maßnahmen vereinbart. Die Hochschulen erhalten
hierfür zusätzlich 28 Mio. Euro, an die Charité fließen
für diesen Zweck 6,1 Mio. Euro.
Für den umfangreichen Ausbau der Lehrkräftebildung werden den
Universitäten über die Verträge zusätzlich 70 Mio. Euro zur
Verfügung gestellt. Die Fachhochschulen werden mit der
Finanzierung von zusätzlichen Stellen im Mittelbau gestärkt,
die Universitäten und die Charité erhalten einen
Innovationsfonds für die Unterstützung des Verbundantrags im
Exzellenzstrategie-Wettbewerb. Weitere Impulse werden an den
Universitäten unter anderem in den Bereichen der Integrations-
und Migrationsforschung, der islamischen Theologie und der
Friedens-, Konflikt- und Terrorismusforschung gesetzt.
Im Charité-Vertrag wird die Fortführung der Kooperation mit
dem Max-Delbrück-Zentrum für Molekulare Medizin (MDC) im Berliner Institut für
Gesundheitsforschung (BIG)
festgehalten. Die Initiative zur Entwicklung und
Implementierung von Alternativmethoden zu Tierversuchen in
Kooperation mit den Berliner Hochschulen und dem MDC wird mit 8,6 Mio. Euro gefördert. Für die
Ausbildung von Pflegefachkräften wird die Charité einen neuen
Studiengang einrichten und erhält hierfür im Rahmen des
Vertrags insgesamt 7,9 Mio. Euro. Für die Weiterentwicklung
der Berlin School of Public Health in Kooperation mit Berliner
Hochschulen sieht der Vertrag 2,5 Mio. Euro vor. Zur
Unterstützung des Aufbaus einer Einrichtung für
Palliativmedizin werden im Vertrag 1,25 Mio. Euro
bereitgehalten. Für die geplante Überführung der Charité
Facility Management GmbH (CFM) als
Tochter der Charité in öffentliches Eigentum wird die
Prüfung weiterer Unterstützungsmöglichkeiten durch das Land
vereinbart.
Als eines der ersten Bundesländer hat Berlin im Jahr 1997 das
Instrument der Hochschulverträge eingeführt und seither
kontinuierlich weiterentwickelt. Die Verträge regeln die
Finanzierung und Entwicklung der staatlichen Hochschulen und
der Charité in Berlin und werden zwischen den einzelnen
Institutionen und dem Land Berlin geschlossen. Dabei wird die
Höhe der finanziellen Zuschüsse von der Erfüllung konkreter
Zielvorgaben abhängig macht, die mit den Institutionen
ausgehandelt werden. Die Hochschulen und die Charité
verpflichten sich dabei zu einem Leistungs- und Berichtswesen.
Dieses wurde in den aktuellen Verhandlungen im Sinne eines
Bürokratieabbaus überprüft und auf die wesentlichen
Bestandteile reduziert.
Unterzeichnung der Hochschulverträge am 16. Januar 2018
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Quelle: http://www.berlin.de/presse/pressemitteilungen/index/feed?institutions=lpd&since=gestern_14_00&prio=1&count=1000&orig=1
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