Müller zur Ablehnung der BAföG-Initiativen im Bundesrat

Müller zur Ablehnung der BAföG-Initiativen im Bundesrat


News Berlin

Pressemitteilung vom 27.04.2018
Am heutigen Freitag fand im Bundesrat die Abstimmung zu zwei
vom Land Berlin gemeinsam mit Brandenburg, Bremen, Thüringen
und Rheinland-Pfalz eingebrachten Initiativen statt, die
Verbesserungen beim Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
verfolgten. Ziel der beiden Initiativen war es, wieder mehr
jungen Menschen den Zugang zum BAföG zu ermöglichen und vor
allem auch eine schnelle und deutliche Erhöhung der
BAföG-Wohnpauschale zu erreichen.
Dazu Michael Müller, Regierender
Bürgermeister von Berlin und Senator für Wissenschaft und
Forschung: "Ich bedauere sehr, dass sich für unsere beiden
BAföG-Initiativen keine Mehrheit im Bundesrat fand und sie vor
allem am Widerstand von Ländern wie Baden-Württemberg, Bayern
und Nordrhein-Westfalen scheiterten. Offensichtlich ist nicht
allen gleichermaßen daran gelegen, die Situation von
Studierenden in Deutschland schnell und nachhaltig zu
verbessern. Wir können nicht die Augen davor verschließen,
dass die Zahl der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger in
unserem Land weiterhin rückläufig ist. Jährlich werden es
zwischen 20-30 Tausend BAföG-Berechtigte weniger. Daran konnte
auch die letzte BAföG-Novelle nichts ändern, weiteres
Abwarten können wir uns nicht leisten. Auch ist es für
Studierende bundesweit immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum
zu finden. Genau deshalb haben wir eine deutliche Erhöhung der
BAföG-Wohnpauschale auf 300 Euro vorgeschlagen sowie einen
weiteren ortsabhängigen Zuschlag von bis zu 100 Euro.
Angesichts der sich weiter zuspitzenden Verhältnisse kann ich
die Verweigerungs- oder Verzögerungshaltung nicht
nachvollziehen. Zugleich möchte ich mich bei Brandenburg,
Bremen, Thüringen und Rheinland-Pfalz für die Unterstützung
unserer Initiativen bedanken und den Studierenden in unserem
Land versichern, dass wir uns weiterhin für eine schnelle und
gerechte Verbesserung des BAföG mit Nachdruck einsetzen
werden."
Der vom Land Berlin in den Bundesrat eingebrachte
Entschließungsantrag sah eine Erhöhung von
BAföG-Bedarfssätzen, Freibeträgen und Sozialpauschalen vor,
sowie die Einführung eines Anpassungsautomatismus analog zur
Entwicklung der Einkommen und Preise. Zudem sollen die
Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung erhöht werden,
insbesondere bei Schülerinnen und Schülern, sowie bei
Studierenden, die altersbedingt nicht mehr im Studierendentarif
versichert werden können. Angesichts der großen Vielfalt der
Bildungsbiographien wurde auch die Abschaffung oder zumindest
Anhebung der Altersgrenze für Geförderte vorgeschlagen sowie
die Berücksichtigung der Pflege naher Angehöriger in der
Bemessung von Förderungszeiten. Darüber hinaus wurde die
Einführung der Förderung von Orientierungsstudien vor dem
Erststudium angeregt.
Der in den Bundesrat eingebrachte Gesetzesantrag zur Änderung
des BAföG hatte zum Ziel, die Situation der nicht bei ihren
Eltern wohnenden Studierenden schnell zu verbessern. Angesichts
der in den vergangenen Jahren erheblich angestiegenen
Wohnkosten reichen die geltenden BAföG-Bedarfssätze nicht
mehr aus. Der Gesetzentwurf sah daher eine deutliche Anhebung
des pauschalen Bedarfssatzes für die Wohnkosten vor. Darüber
hinaus wurde die Wiedereinführung eines nachweisabhängigen
Erhöhungsbetrages für die Wohnkosten vorgeschlagen, um den
vom Studienort abhängig deutlich unterschiedlichen Miethöhen
Rechnung zu tragen.
Quelle: http://www.berlin.de/presse/pressemitteilungen/index/feed?institutions=lpd&since=gestern_14_00&prio=1&count=1000&orig=1

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